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Finanzlexikon: dividende

dividende

Die Dividende ist die Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre. Ob eine Dividende gezahlt wird und die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossen, die Ausschüttung erfolgt meist am Tag nach der Hauptversammlung. Sie richtet sich grundsätzlich nach dem Gewinn, den die Aktiengesellschaft in Laufe des Jahres erwirtschaftet hat. Es kann jedoch auch nach einem Geschäftsjahr mit Gewinn auf die Auszahlung einer Dividende verzichtet werden z.B. wenn das Unternehmen eine größere Investition plant. Entscheidend für den Erhalt einer Dividendenzahlung ist, ob der Aktionär am Ex-Tag die fragliche Aktie in seinem Wertpapierdepot hatte. Dividenden werden in Deutschland nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert.

Die Ausschüttungen von Fonds werden zwar manchmal als Dividende bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt.

Am Tag nach der Ausschüttung ist i. d. R. eine Kurskorrektur der Aktie etwa in der Höhe der Ausschüttung zu beobachten (Dividendenabschlag). Zwar spricht man davon, dass die Dividende aus dem Kurs heraus gerechnet wird, tatsächlich beachten allerdings die Marktteilnehmer lediglich die Ausschüttung und der Kurs kommt nach wie vor durch Angebot und Nachfrage zu Stande.

Die Dividendenrendite, die als Dividende/Aktienkurs*100 definiert ist, ist eine der klassischen Kennzahlen zur Bewertung einer Aktie. Die Dividendenrenditen von DAX-Werten liegen gewöhnlich bei 2% bis 3%.

Von einer Stockdividende spricht man, wenn die Dividendenzahlung nicht durch Bargeld sondern durch die Ausgabe von kostenlosen Aktien erfolgt.

Die Höhe der Ausschüttungen von Genussscheinen eines Unternehmens wird gelegentlich an die Höhe der Dividende einer Aktie desselben Unternehmens gekoppelt.

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